Bereits das Studium der Elektrotechnik schloss ich, Jens Hansen, mit einer Diplomarbeit am Institut für Solarenergie Hameln (ISFH) zum Thema Photovoltaik ab. 2008 folgten die ersten installierten PV-Anlagen. Von 2010 bis 2016 war ich angestellt bei der Firma Gast und Partner GmbH, Braunschweig. Schwerpunkte waren die Projektierung und Beantragung von PV-Anlagenen, sowie Gutachten und Garantieabwicklung.
Meine Stärken liegen neben den fachlichen Kompetenzen in der Kommunikation, mit Betreibern und den Netzbetreibern. So finde ich immer eine passende Lösung und kann Garantiefälle für die Betreiber durchsetzen und schnell abwickeln.
Seit 2012 bin ich vom TÜV Rheinland zertifizierter Gutachter für Photovoltaik-Anlagen.
Die Ziele unseres Ingenieurbüros sind zufriedene Anlagenbetreiber und Auftraggeber mit hohen Energieerträgen. Hierzu gehört auch die Suche nach Detaillösungen, um eine hohe Energieefizienz und Nachhaltigkeit zu erreichen.
Dann kann ich Ihnen als Sachverständiger ein Gutachten zu Ihrer Sachfrage erstellen. Auftraggeber sind z.B. Sie als Betreiber. Verlangt z.B. eine öffentliche Stelle oder Versicherung einen Nachweis zu Ihrer PV-Anlage, können Sie mich hierfür beauftragen, ein Gutachten zu erstellen.
Zu den Privatgutachten zählen: Beratungsgutachten, Bewertung der PV-Anlage (z.B. bei Verkauf), Versicherungsgutachten (z.B. als Schadensfeststellung nach Unwettern), Feststellung von Baumängeln, Abnahmegutachten (nach Fertigstellung).
In der Regel tritt dieser Fall ein, wenn es zwischen zwei oder mehreren Parteien Unstimmigkeiten über einen Sachverhalt gibt. Dies soll den Gang zum Gericht vermeiden und Ihnen somit Kosten und Zeit ersparen. Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens wird für beide Parteien rechtsverbindlich vereinbart.
SACHVERSTÄNDIGENLEISTUNGEN FUER PV-ANLAGEN
Wenn Sie sich fragen, ob der Ertrag ihrer PV-Anlage zu gering ist oder Sie ihrer Versicherung den finanziellen Schaden für einen Anlagenausfall in Rechnung stellen möchten, können Sie mich mit einer Minderertragsanalyse oder einem Gutachten als Beleg beauftragen.
Dann kann der Fehler hierfür z.B. eine Potential induzierte Degression sein. (PID-Effekt) Dieser Effekt kann bei Wechselwirkungen zwischen Glas, Einkapselungsmaterial und Zellenoberfläche zu einem starken Leistungsabfall führen. Mit gewöhnlichen Meßgeräten ist dieser Effekt evtl. nicht feststellbar. Durch verschiedene Messmethoden kann ich ihre PV-Module auf diesen Fehler hin testen. Sie haben innerhalb der Garantiezeit evtl. Anspruch auf Ersatz.
Oder Sie haben einfach keinen Modulplan mehr und zur Erstellung einer Dokumentation oder der Fehlersuche fehlt der Stringplan, dass heißt wie die Module miteinander verschaltet sind? Dann machen wir mit einer Infrarotkamera Wärmebildaufnahmen Ihrer PV-Anlage.
Eine Wartung dient dazu, frühzeitig höhere Kosten zu vermeiden. Sie erbringt auch den Nachweis für Ihre Versicherung, dass Sie Ihre PV-Anlage gepflegt und in Stand gehalten haben. Für Gewerbetreibende ist sie sogar Pflicht. (DGUV Vorschrift 3 ; ehemals: BGV A 3 Prüfung)
Ich erledige den lästigen Papierkram für Sie und kläre Details mit dem Netzbetreiber, so dass Sie kurzfristig (in der Regel 1-3 Wochen bei Anlagen bis 30 kWp) einen Zähler-Termin bekommen.
(Voraussetzungen: erforderliche Unterlagen & Unterschriften liegen vor. Nur für PV-Anlagen im Niederspannungsbereich, innerhalb Deutschlands, Mittelspannung-Anlagen nach Absprache.)
Dann lassen Sie uns die letzten Abrechnungen und Ihre abgelesenen Zählerstände zukommen und wir können Ihnen vorab, gegen einen Pauschalbetrag, eine Grobprüfung durchführen. Bei Detailfragen setzen wir uns gegebenenfalls auch mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung. (Dies ist keine Rechtsberatung. Bei strittigen Fragen können wir Sie gerne mit einem Gutachten unterstützen).
Für Anfragen können Sie mir eine Nachricht an die folgende E-Mail Adresse senden.
E-Mail: mail@ib-hansen.de
Telefon: 02243-841 617